Was beim Sport selbstverständlich ist, gilt auch fürs BAM: Nur mit Spielregeln funktioniert’s! Die folgenden Regeln sind nicht nur für uns als Veranstalter wichtig, sondern sollen auch dir als BAM-Teilnehmer/in zum Schutz dienen. Danke für dein Verständnis!
- Zutritt nur mit BAM-Bändchen
Auf das BAM-Camp (Zeltplatz) kommt nur, wer ein BAM-Bändchen trägt. Ausnahme: Eltern, Betreuer u.a., die beim Auf- und Abbau oder Gepäcktransport helfen. - „Rote Karte“ bei Alkohol und Drogen
Alkohol und Drogen beim BAM – gleich welcher Art und Menge – bedeuten „grobes Foul“ und haben „Platzverweis“ zur Folge, d.h. Ausschluss vom BAM. Als Veranstalter behalten wir uns das Recht vor, in begründeten Verdachtsfällen Taschen und Zelte zu kontrollieren. Solltest du alkoholische Getränke zum BAM mitgebracht haben, kannst du sie am ersten Abend (Freitag) bis 22.00 Uhr am BAM-Büro oder im Security-Zelt abgeben. Du erhältst sie am Schluss des BAM zurück. Bei Besitz von illegalen Drogen behalten wir uns das Recht vor, die Polizei zu informieren. - No smoking auf dem BAM-Gelände
Für Raucher gilt: Auf dem gesamten BAM-Gelände ist das Rauchen nicht erlaubt. Ausnahme: Die ausgeschilderte Raucherecke hinter der Heinrich-Kemner-Halle für Personen ab 18 Jahren. - Feuer und Grillen nicht erlaubt
Aus Gründen des Brandschutzes sind offenes Feuer und Grillen verboten! - Zelten – jede(r) nach seiner/ihrer Art
Klare Regel beim BAM: Jungs und Mädchen schlafen jeweils getrennt in ihren Zelten und Zeltgruppen. Ausnahme: verheiratete Paare. - Unser „Spielfeld“: das BAM-Gelände
Das BAM-Gelände ist unser „Spielfeld“ für dieses Wochenende. Es ist ein offenes Gelände und besteht aus dem BAM-Camp (Zeltplatz) und dem Gelände des GRZ Krelingen. Wo jeweils das BAM-Gelände endet, ist auf unserem Geländeplan im BAM-Programmheft ersichtlich. Alles, was du fürs BAM brauchst, bekommst du auf dem BAM-Gelände. Deshalb solltest du das Gelände nicht verlassen. Verlässt du es dennoch, tust du es auf eigene Gefahr. - Nachtruhe
Verhalte dich ab 23.00 Uhr bitte so, dass niemand, der bereits schlafen möchte, in seiner Nachtruhe gestört wird. Absolute Nachtruhe ist um 1.00 Uhr. - Foto- und Videoaufnahmen
Beim BAM werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt, z.B. für aktuelle Berichterstattungen bzw. Dokumentationen, die via Print und Internet verbreitet werden. Mit dem Betreten des BAM-Geländes erklärt sich jeder Besucher des BAM einverstanden, dass diese Aufnahmen auch die Person des Besuchers abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen. - Haftung
Das GRZ Krelingen e.V. übernimmt keine Haftung für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände des Teilnehmers, sofern das GRZ den Schaden nicht selbst verschuldet hat. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.